2.2.

Verlegte Holzbodenbeläge dürfen in der ersten Zeit nach der Verlegung nicht ganz oder teilweise überdecken oder als Ablagefläche verwendet werden.

2.3.

Der Raum sollte gegen das Eindringen zusätzlicher Feuchtigkeit gesichert werden. Nach der Installation müssen folgende klimatische Bedingungen gegeben sein:

Raumtemperatur 15 – 25 °C,
relative Luftfeuchtigkeit 50 – 65 %.

3. SCHLEIFEN UND OBERFLÄCHENSCHUTZ VON PARKETT (GÜLTIG FÜR ROHES PARKETT)

3.1.

Nach der Verlegung muss das Parkett 5 bis 14 Tage ruhen (Beurteilung des Auftragnehmers). Während dieser Zeit dürfen im Raum keine Arbeiten durchgeführt werden, die das Parkett beschädigen oder verschmutzen könnten (Silikon, Öl, Kalk…). Auch beim Betreten des Parketts ist Vorsicht geboten.

3.2.

Nach der Ruhephase des Parketts prüft der Auftragnehmer, ob alle Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Fortführung der Arbeiten erfüllt sind, andernfalls schlägt er dem Investor eine geeignete Lösung vor. Etwaige Mehrkosten trägt der Investor, d.h. Klient.

3.3.

Beachten Sie die Punkte 1.5.1 und 1.6.

3.4.

In dem Raum, in dem die Arbeiten ausgeführt werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Raumtemperatur 15-25 ° C,
relative Luftfeuchtigkeit 50-65%
der Raum darf nicht staubig sein, wir dürfen nicht Zugluft und Sonne ausgesetzt sein (Sonnenschutz);
Lackschichten werden in Abständen von nicht mehr als 48 Stunden aufgetragen.

3.5.

Verwendung von lackierten Oberflächen:

das Parkett ist nach mindestens 48 Stunden begehbar
mechanische Belastung des Parketts nach mindestens 7 Tagen.

3.6.

Perfekt lackierte Oberflächen sind bei der Übergabe nicht zu erwarten, da die Arbeitsbedingungen nicht den Bedingungen im Werk entsprechen. Die Lackqualität wird anhand der Standhöhe beurteilt und ist lichtabhängig (DIN-Norm).