GARANTIEBLATT FÜR PARKETT

Garantieerklärung

Die Firma Alpod d.o.o. gibt eine Garantie auf die Qualität der verkauften Materialien und auf die Servicequalität im Bereich der Bodenbeläge unter folgenden Bedingungen:

Garantiebedingungen:

  • Die Garantie gilt für alle Parkette, die von Alpod d.o.o. gekauft oder installiert wurden. , vom 1. Januar 2007.
  • Im Falle einer positiv gelösten Reklamation ersetzt die Firma Alpod d.o.o. das Material kostenlos und / oder beseitigt Unregelmäßigkeiten, die während der Installation aufgetreten sind.
  • Parkett muss von einem Fachmann gemäß den Anweisungen des Herstellers und in Übereinstimmung mit den allgemeinen Standards und Normen verlegt werden, die für Bodenbeläge gelten.
  • Alpod d.o.o. behält sich das Recht vor, einzelne Latten, Bretter oder Platten zu reparieren.
  • Falls ein bestimmtes Material nicht mehr produziert wird, kann es durch ausreichend verfügbares Material ersetzt werden. Entscheidungen über die kommerzielle Art und Weise der Beilegung von Beschwerden werden von Alpod d.o.o. getroffen. in Absprache mit dem Käufer.
  • Die Garantie gilt nur für die Menge des fehlerhaften Materials, die im Protokoll festgestellt wird, und nicht für die gesamte gekaufte Menge.
  • Für indirekte Schäden, die durch Produkte und Dienstleistungen von schlechter Qualität verursacht werden, wird die Firma Alpod d.o.o. nicht verantwortlich.
  • Die Garantie wird nur anerkannt, wenn die Reklamation innerhalb von 8 Tagen nach Auftreten des Fehlers schriftlich unter Beifügung der originalen und vollständig bezahlten Rechnung erfolgt.
  • Offensichtliche und sichtbare Mängel des Parketts sind unverzüglich, spätestens 8 Tage vor Verlegebeginn, schriftlich zu melden.
  • Die Höhe des von der Garantie anerkannten Schadens hängt vom Wert des neuen Materials und der seit dem Kaufdatum verstrichenen Zeit ab. Jedes Jahr verringert sich der Materialwert um 10 %, d.h. der Wert des Ersatzmaterials sinkt qualitätsbedingt bei einer Gewährleistungsfrist von 5 Jahren jedes Jahr um 10 % gegenüber dem aktuellen Preis (zB wenn tritt der Fehler nach zwei Jahren Kaufdatum auf, der Wert reduziert sich um 20%).

Die Garantie gilt nicht in den folgenden Situationen:

  • Wenn der Schaden auf unsachgemäße Installation durch Dritte und/oder mangelhafte Bedingungen während oder nach der Installation zurückzuführen ist (siehe Installationsanleitung…).
  • Wenn der Schaden durch einen ungeeigneten Untergrund (der Untergrund muss eben, fest, kompakt, sauber, porös, von geeigneter Zusammensetzung usw. sein) oder durch die Verwendung ungeeigneter Klebstoffe und Beschichtungen verursacht wurde;
  • Wenn der Schaden durch Feuchtigkeit, Holzinsekten, Unfälle, höhere Gewalt oder Wasserspritzer verursacht wurde.
  • Wenn durch Erwärmung, Kühlung, Befeuchtung oder Trocknung der Räumlichkeiten optische und/oder Maßveränderungen und/oder Verformungen des Parketts aufgetreten sind, die dauerhaft oder jahreszeitlich bedingt sein können.
  • Wenn sich die Farbe des Parketts durch Lichteinfluss oder Alterung verändert hat;
  • Wenn der Schaden durch normale Abnutzung, unsachgemäße Renovierung, mangelhafte Reinigung oder unsachgemäße Pflege der Parkettoberfläche (unzureichende Pflege, unzureichende Reinigungsmittel oder chemische Mittel ();
  • Wenn Oberflächenschäden (Kratzer, Ablösungen, Flecken) durch unsachgemäße Verwendung, Wartung oder Lagerung verursacht werden, insbesondere Schäden durch Schuhabsätze, Möbelbeine, Kieselsteine, Haustiere usw. (siehe Anleitung zur Reinigung und Pflege von Holzbodenbelägen);
  • Wenn das Material trotz sichtbarer Mängel im Gebäude verbaut ist.

Garantiezeit:

  • Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag des Kaufs.
  • Die Firma Alpod d.o.o. gibt eine Garantie von fünf Jahren auf die Qualität der von der Firma Alpod d.o.o. gekauften Materialien und eine zweijährige Garantie auf die Qualität ihrer eigenen Montageleistungen in Privatwohnungen.
  • Für öffentliche Gebäude und Räumlichkeiten beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre, sowohl für das Material als auch für die Montageleistung.
  • Bei Missbrauch erlischt die Gewährleistung.
  • Für Parkette, für die der Hersteller eine längere Garantiezeit gewährt, gelten die Garantiebedingungen des Herstellers.