GARANTIEBLATT FÜR BODENBELÄGE AUS KORK, VINYL, LINOLEUM, GUMMI

Garantieerklärung

Die Firma Alpod d.o.o. gibt eine Garantie auf die Qualität der verkauften Materialien und auf die Servicequalität im Bereich der Bodenbeläge unter folgenden Bedingungen:

Garantiebedingungen:

  • Die Garantie gilt für alle von Alpod d.o.o. gekauften und / oder verlegten Bodenbeläge ab dem 1. Januar 2007.
  • Im Falle einer positiv gelösten Reklamation wird die Firma Alpod d.o.o. wird das Material kostenlos ersetzen und / oder alle Unregelmäßigkeiten beseitigen, die während der Installation aufgetreten sind.
  • Der Bodenbelag muss von einem Fachmann gemäß den Anweisungen des Herstellers und in Übereinstimmung mit den für Bodenbeläge geltenden allgemeinen Normen und Normen verlegt werden.
  • Alpod d.o.o. behält sich das Recht vor, einzelne Platten zu reparieren.
  • Falls das Produkt nicht mehr produziert wird, kann es durch ein adäquates Produkt aus dem aktuellen Produktionsprogramm ersetzt werden. Entscheidungen über die kommerzielle Art und Weise der Beilegung von Beschwerden werden von Alpod d.o.o. im Einvernehmen mit dem Kunden getroffen.
  • Die Garantie gilt nur für die Menge des fehlerhaften Materials, die durch das Protokoll festgestellt wird, und nicht für die gesamte gekaufte Menge.
  • Alpod d.o.o. ist nicht verantwortlich für indirekte Schäden, die durch Produkte und Dienstleistungen von schlechter Qualität verursacht werden.
  • Die Garantie wird nur anerkannt, wenn die Reklamation innerhalb von 8 Tagen nach Auftreten des Fehlers schriftlich unter Beifügung der originalen und vollständig bezahlten Rechnung erfolgt.
  • Offensichtliche und sichtbare Mängel der Bodenbeläge sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen vor dem Einbau im Gebäude zu melden.
  • Die Höhe des von der Garantie anerkannten Schadens hängt vom Wert des neuen Materials und der seit dem Kaufdatum verstrichenen Zeit ab. Jedes Jahr verringert sich der Wert um 10 %, d.h. der Wert des Ersatzes aufgrund der Materialqualität sinkt bei einer Gewährleistungsfrist von 5 Jahren jedes Jahr um 10 % gegenüber dem aktuellen Preis. (zB wenn der Fehler nach zwei Jahren ab Kaufdatum auftritt, wird der Wert um 20% reduziert).

Die Garantie gilt nicht in den folgenden Situationen:

  • Wenn der Schaden auf unsachgemäße Installation durch Dritte und/oder mangelhafte Bedingungen während oder nach der Installation zurückzuführen ist (siehe Installationsanleitung…).
  • Wenn die Beschädigung durch einen ungeeigneten Untergrund (der Untergrund muss eben, fest, kompakt, sauber, porös, geeigneter Zusammensetzung usw. sein) oder durch die Verwendung ungeeigneter Klebstoffe und Beschichtungen verursacht wurde.
  • Wenn der Schaden durch Feuchtigkeit, Insekten, Unfälle, höhere Gewalt oder ausgelaufenes Wasser verursacht wurde;
  • Wenn durch Erwärmung, Kühlung, Befeuchtung oder Trocknung der Räumlichkeiten optische und/oder Maßveränderungen und/oder Verformungen der Bodenbeläge aufgetreten sind, die dauerhaft oder saisonal sein können.
  • Wenn sich durch Lichteinwirkung oder Alterung die Farbe des Bodenbelags verändert hat;
  • Wenn der Schaden durch normalen Verschleiß, unsachgemäße Reparaturen, mangelhafte Reinigung oder
  • Falsche Pflege der Parkettoberfläche (unzureichende Pflege, unzureichende Reinigungsmittel oder chemische Mittel);
  • Wenn Oberflächenschäden (Kratzer, Ablösungen, Flecken) durch unsachgemäße Verwendung, Wartung oder Lagerung verursacht werden, insbesondere Schäden durch Schuhabsätze, Möbelbeine, Kieselsteine, Haustiere usw. (siehe Anleitung zur Reinigung und Pflege von Holzbodenbelägen);
  • Wenn das Material trotz sichtbarer Mängel im Gebäude verbaut ist.

Garantiezeit:

  • Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag des Kaufs.
  • Die Firma Alpod doo gibt für alle von der Firma Alpod doo gekauften und verlegten Bodenbeläge eine Garantie von fünf Jahren auf die Qualität der Materialien und eine zweijährige Garantie auf die Qualität der eigenen Verlegeleistung in Privatwohnungen.
  • Für öffentliche Gebäude und Räumlichkeiten beträgt die Gewährleistungsfrist sowohl für das Material als auch für die Montageleistung zwei Jahre.
  • Bei Missbrauch erlischt die Gewährleistung.
  • Für Bodenbeläge, für die der Hersteller eine längere Garantiezeit gewährt, gelten die Garantiebedingungen des Herstellers.